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Hinweis: Die 2-Monats-Lückenregel für Touristenvisa wurde Ende November 2012 abgeschafft.
Die folgenden Informationen erklären die 2-Monats-Lücke, als es in Betrieb war.
Um zu verhindern, dass Menschen ein Visum beantragen und sich mit einem Touristenvisum ununterbrochen in Indien aufhalten, hat die indische Regierung einen obligatorischen Abstand von zwei Monaten zwischen ihren Besuchen in Indien eingeführt. Es muss jedoch keine Katastrophe für Ihren Urlaub bedeuten.
Wenn Sie einen echten Grund haben, innerhalb von 2 Monaten mit einem Touristenvisum nach Indien zurückzukehren, gibt es mehrere Möglichkeiten.
- Beantragen Sie eine Wiedereinreisegenehmigung: Wenn Sie dringend innerhalb von zwei Monaten nach Indien zurückkehren müssen, können Sie eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen (Stempel in Ihrem Reisepass). Dies kann in jedem indischen Visa-Bearbeitungszentrum (oder, falls erlaubt, direkt beim indischen Konsulat) erfolgen. Was als dringende Notwendigkeit zur Rückkehr nach Indien eingestuft wird, ist subjektiv. Alle Anträge werden von Fall zu Fall und in Abhängigkeit von den bereitgestellten Unterlagen bewertet. Es hat viele Fälle gegeben, in denen Personen eine Wiedereinreisegenehmigung in Situationen gewährt wurden, in denen es sich nicht um einen Notfall handelt.
- Tourismus in Nachbarländer: Wenn Sie einen Abstecher in ein Nachbarland wie Nepal, Thailand oder Sri Lanka unternehmen und diesen mit einer detaillierten gedruckten Reiseroute und einem Rückflug von Indien nach Indien unterstützen, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Indien zurückkehren. Es liegt im Ermessen der Einwanderungsbeauftragten, Touristen je nach Bedarf bis zu 3 Einreisen ohne Wiedereinreisegenehmigung für diese Art von Reisen zu gestatten. Wenn Sie Ihre Reiseroute bei der Beantragung Ihres Visums einreichen, erhalten Sie möglicherweise sogar einen Stempel auf Ihrem Visum, der von der Regel abweicht. Dies hängt jedoch davon ab, wo Sie sich bewerben. Es ist am häufigsten in Großbritannien.
Hinweis: Wer mit einem Touristenvisum innerhalb von 2 Monaten nach Indien zurückkehrt, muss sich innerhalb von 14 Tagen bei einer Ausländerbehörde anmelden.