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Das Wisconsin Home Energy Assistance Program (WHEAP) arbeitet in diesem Jahr nach neuen Einkommensrichtlinien, wodurch eine größere Anzahl von Haushalten Anspruch auf Energieunterstützung hat. Dies bedeutet, dass Milwaukee-Familien mit einem Einkommen von 60% oder weniger des staatlichen Durchschnittseinkommens - 51.155 USD für eine vierköpfige Familie während der Heizperiode 2017-2018 - möglicherweise eine Energiebeihilfe erhalten, um ihre Energiekosten zu begleichen.
Für Details oder um zu erfahren, wo Sie sich bewerben können, besuchen Sie www.homeenergyplus.wi.gov oder rufen Sie an 1-866-HEATWIS (432-8947). Kunden werden ermutigt, sich so schnell wie möglich zu bewerben.
Heizhilfe
WHEAP-Unterstützung bietet eine einmalige Zahlung während der Heizperiode (1. Oktober - 15. Mai). Die Finanzierung zahlt einen Teil der Heizkosten (in der Regel direkt an den Energieversorger), soll jedoch nicht die gesamten Heizkosten eines Wohnhauses decken.
Elektrische Hilfe
In einigen Fällen haben Haushalte möglicherweise Anspruch auf nicht beheizte elektrische Unterstützung, um die Energiekosten weiter zu decken. Auch diese Mittel sollen nicht die gesamte Stromrechnung des Hauses decken. Dies ist auch eine einmalige Leistungszahlung während der Heizperiode (1. Oktober - 15. Mai).
Ofenunterstützung
Wenn ein Ofen oder Kessel während der Heizperiode ausfällt, können Sie Mittel für notwendige Reparaturen erhalten.
Qualifikation
Die Qualifikation für jede Energieunterstützung hängt nicht davon ab, ob jemand mit seinen Energiekosten im Rückstand ist oder ob er sein Haus mietet oder besitzt. Die Höhe der Leistung wird durch Faktoren wie Haushaltseinkommen, jährlicher Energieverbrauch, Haushaltsgröße und Art der Wohneinheit bestimmt.
Antragsteller müssen die folgenden Gegenstände bei den Energieassistenten einreichen, um die Förderfähigkeit zu bestimmen:
- Einkommensnachweis für alle Haushaltsmitglieder, die in den letzten drei Monaten 18 Jahre oder älter waren
- Sozialversicherungskarten für alle im Haushalt
- Aktuelle Energierechnung
Hinweis: Wenn der Anmelder ein Mieter ist und Wärme enthalten ist, eine Mietbescheinigung oder eine Erklärung des Vermieters, aus der hervorgeht, dass Wärme in den Mietzahlungen enthalten ist.