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Länderspezifische Regeln
Beachten Sie, dass sich bestimmte Dokumentationsregeln von Land zu Land erheblich unterscheiden können. Informationen zu den Anforderungen für Ihr Zielland finden Sie auf der Website des US-Außenministeriums. Suchen Sie Ihr Zielland und klicken Sie auf die Registerkarte "Einreise-, Ausreise- und Visabestimmungen". Scrollen Sie dann nach unten zu "Reisen mit Minderjährigen".
Diese Auszüge über Kanada, Mexiko und die Bahamas (ein beliebter Anlaufhafen für Karibikkreuzfahrten) sind gute Anhaltspunkte und zeigen, wie unterschiedlich die Regeln sein können:
Kanada: „Wenn Sie planen, mit einem Minderjährigen nach Kanada zu reisen, der nicht Ihr eigenes Kind ist oder für den Sie nicht das Sorgerecht haben, kann CBSA von Ihnen verlangen, dass Sie eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern des Minderjährigen vorlegen. Weitere Informationen finden Sie auf der CBSA-Website. Es gibt kein spezielles Formular für dieses Dokument, aber es sollte Reisedaten, Namen der Eltern und Fotokopien ihrer staatlich ausgestellten Ausweise enthalten. “
Mexiko: „Ab dem 2. Januar 2014 müssen Minderjährige (unter 18 Jahren) nach mexikanischem Recht nachweisen, dass sie die Erlaubnis der Eltern / Erziehungsberechtigten haben, Mexiko zu verlassen. Diese Regelung gilt, wenn der Minderjährige auf dem Luft- oder Seeweg reist. allein oder mit einem volljährigen Dritten (Großelternteil, Onkel / Tante, Schulgruppe usw.) reisen; und Verwendung mexikanischer Dokumente (Geburtsurkunde, Reisepass, vorübergehender oder ständiger mexikanischer Wohnsitz).
"Der Minderjährige muss zusätzlich zum Reisepass ein notariell beglaubigtes Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass beide Elternteile (oder Personen mit elterlicher oder gesetzlicher Vormundschaft) die Einwilligung zur Einreise erteilt haben, um Mexiko zu verlassen. Das Dokument sollte in spanischer Sprache abgefasst sein Die Fassung muss von einer spanischen Übersetzung begleitet sein. Das Dokument muss notariell beglaubigt oder apostilliert sein. Der Minderjährige muss den Originalbrief (kein Fax oder eine gescannte Kopie) sowie den Nachweis der Eltern-Kind-Beziehung (Geburtsurkunde oder Gerichtsurkunde wie z eine Sorgerechtsverordnung sowie Fotokopien des amtlichen Ausweises beider Elternteile).
"Laut INM gilt diese Vorschrift NICHT für Minderjährige, die mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, dh ein Einverständnisschreiben des vermissten Elternteils ist NICHT erforderlich. Darüber hinaus ist die Vorschrift nicht für Minderjährige mit zwei Staatsangehörigkeiten (Mexikaner und ein anderer) vorgesehen Staatsangehörigkeit) Wenn der Minderjährige Mexiko mit dem Reisepass der anderen Staatsangehörigkeit verlässt, gilt die Regelung, wenn der Minderjährige Mexiko mit dem Reisepass der anderen Staatsangehörigkeit verlässt .
"Die US-Botschaft in Mexiko-Stadt hat zahlreiche Berichte erhalten, wonach US-Bürger notariell beglaubigte Einverständniserklärungen für Umstände vorlegen müssen, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, und / oder an Landgrenzübergängen um Erlaubnis gebeten werden.Die Botschaft empfiehlt allen Minderjährigen, die ohne beide Eltern reisen, jederzeit ein notariell beglaubigtes Einverständnis mit sich zu führen.
"Reisende sollten die mexikanische Botschaft, das nächste mexikanische Konsulat oder INM kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten."
Die Bahamas: „Minderjährige, die ohne Begleitung reisen oder von einem Vormund oder einer Aufsichtsperson begleitet werden: Was für die Einreise auf die Bahamas erforderlich ist, kann erheblich von dem abweichen, was für die Wiedereinreise in das Herkunftsland erforderlich ist. Im Allgemeinen darf ein Kind unter 16 Jahren nur mit einem Staatsangehörigkeitsnachweis auf die Bahamas reisen. Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann eine Geburtsurkunde mit erhöhtem Siegel und vorzugsweise ein von der Regierung ausgestellter Lichtbildausweis sein, wenn Sie sich auf einer Rundfahrt befinden, oder ein US-Pass, wenn Sie mit dem Flugzeug oder einem privaten Schiff einreisen.
"Die Bahamas verlangen die Einhaltung der Vorschriften zur Umleitung von Kindesentführungen. Jedes Kind, das ohne einen der auf der Geburtsurkunde aufgeführten Elternteile reist, muss einen Brief des abwesenden Elternteils haben, der die Erlaubnis zum Reisen des Kindes erteilt. Dies sollte vor einem Notar und einer Person beglaubigt werden unterschrieben von den abwesenden Eltern. Wenn die Eltern verstorben sind, kann eine beglaubigte Sterbeurkunde erforderlich sein.
"Es ist ratsam, dass der Minderjährige ein schriftliches notarielles Einverständnisschreiben beider Elternteile mit sich führt (sofern beide in der Geburtsurkunde des Kindes aufgeführt sind), bevor er Ihr Kind mit einem Vormund oder einer Aufsichtsperson als Minderjähriger auf Reisen schickt."
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